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Schul-Infos |
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A |
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Adresse |
Bambergsweg 1 |
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AGs |
Kinder des Jahrganges 3 und 4 können jeweils für ein Halbjahr an einer AG ihrer Wahl teilnehmen. Angeboten werden die AGs von Lehrern, Eltern und Ehrenamtlichen. |
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Aktiver Schulhof |
In den großen Pausen können alle Kinder kleine Spielgeräte (z.B. Bälle, Springseile, Tischtennisschläger) aus dem Spielgerätehaus ausleihen. Dazu brauchen sie ihren Schülerausweis. Die Betreuung der Ausleihe übernehmen Kinder der 4. Klassen eigenverantwortlich. |
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Ausflüge |
Tagesausflüge und Klassenfahrten werden individuell in den Klassen organisiert. |
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B |
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Beratungstätigkeit |
Die Beratungstätigkeit an unserer Schule übernimmt ehrenamtlich Frau Kühle. Sie ist Ansprechpartnerin für Kinder, Eltern und Lehrkräfte bei Problemen, führt Streitschlichtung bei Bedarf durch. |
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Beurlaubung |
Beurlaubungen vom Unterricht sind rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich zu vermeiden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung die bekannten Ferientermine. |
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Bücherei |
Die Bücherei wird vom Eltern- und Förderverein geführt. Die Ausleihe übernehmen die Mitglieder/Eltern. Jeweils montags, mittwochs und freitags von 9.00 bis 11 Uhr haben unsere Kinder die Möglichkeit die Bücherei zu besuchen. |
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Bundesjugendspiele |
Die Bundesjugendspiele finden jährlich im Frühsommer für die Klassen 2, 3 und 4 statt. Für die 1. Klassen findet zeitgleich eine "Spaß-Olympiade" statt. |
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C |
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Chor |
Die Kinder des Chors treffen sich jede Woche zu den Proben. |
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Computer |
Moderne Medien gehören auch in den Unterricht der Grundschule. Im Computerraum stehen 16 Rechner mit Lernprogrammen und Internetzugang zur Verfügung. In den Klassenräumen befinden sich auch jeweils ein PC, der ebenfalls vernetzt ist, in einem Klassenraum befindet sich ein SMARTBoard. Die ANTOLIN-Pause findet von Montag bis Freitag in der 1. großen Pause statt. Der Computerunterricht ist fester Bestandteil im Schuljahr. |
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D |
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E |
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Einschulung |
Am 1. Sonnabend im neuen Schuljahr werden die Erstklässler eingeschult. Der Gottesdienst findet am selben Tag statt. Die Feier am Samstagvormittag findet in der Eingangshalle mit Vorführungen, Kaffee und Kuchen statt. Anschließend erleben alle Kinder ihre erste Unterrichtsstunde in der Klasse mit ihrer Klassenlehrerin. |
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Elternsprechtage |
bieten die Möglichkeit eines ergiebigen Gesprächs mit den Lehrkräften, den die Eltern nicht auslassen sollten. Zum Elternsprechtag werden die Eltern von ihren Klassenlehrerinnen eingeladen. |
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Elternvertretung |
Jede Klasse wählt am 1. Elternabend des 1. und 3. Jahrganges 2 Elternvertreter und Konferenzvertreter. Die Elternvertreter sind Mitglieder im Schulelternrat. Sie unterstützen die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, nehmen an Konferenzen teil und gestalten nach ihren jeweiligen Möglichkeiten das Schulleben aktiv mit. |
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Englisch |
Englisch findet als Pflichtunterricht in den Klassen 3 und 4 mit jeweils 2 Wochenstunden statt. Zensuren erhalten die Schüler erst in Klasse 4. |
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F |
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Fahrrad |
Im 4. Schuljahr legen die Schüler/Innen eine Radfahrprüfung ab. Zur Vorbereitung finden der Geschicklichkeitsparcours in Klasse 2 und das ADAC-Turnier in Klasse 3 statt. Wichtig hierfür ist ein verkehrssicheres Fahrrad. Wenn Sie Ihrem Kind erlauben, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren, achten Sie bitte unbedingt auf die Verkehrssicherheit des Rades und das Tragen eines Helmes. Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn das Rad ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. |
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Ferien |
Die aktuellen Ferientermine finden Sie in unserem Terminplan. |
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Förderpläne |
werden von der 1. Klasse an geführt. Sie zeigen die Entwicklung eines Kindes im Laufe eines Schuljahres und während der Grundschulzeit. Bei Defiziten wird gefördert, bei besonderen Stärken „gefordert“. |
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Der Eltern- und Förderverein unterstützt die Schule in vielfältiger Weise (Veranstaltungen, Bücherei, Anschaffungen) und ist eine sehr wichtige Säule des Schullebens. | |
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Frühstückspause |
Die Frühstückspause findet täglich gemeinsam von 9:50 – 10:00 Uhr statt. Bitte geben Sie gesundes Frühstück mit, das Ihr Kind mag. Das Frühstück findet gemeinsam im Klassenraum statt. |
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Fundsachen |
Fundsachen werden über einen begrenzten Zeitraum gesammelt. Sie hängen in der Eingangshalle auf einem extra Kleiderständer oder liegen im Sekretariat. Hilfreich ist die Kennzeichnung von Turnschuhen, Hausschuhen, Jacken, Turnkleidung und anderen Schulsachen mit dem Namen Ihres Kindes, um verwechselte oder vergessene Sachen zuordnen zu können. |
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G |
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Hausmeister |
Herr Krüger. Er ist Helfer und Ansprechpartner für alle Kinder und Lehrer. |
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Hausschuhe |
Hausschuhpflicht gilt innerhalb des Schulgebäudes / der Klassen. Schuhbänke befinden sich vor den Klassen. |
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Hochbegabtenförderung |
Für Kinder mit besonderen Begabungen werden besondere Fordermöglichkeiten angeboten. |
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Integration |
Im Rahmen der Sprachförderung, ggf. im Rahmen des Mobilen Dienstes |
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Kann-Kinder |
Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in Ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über den Antrag entscheidet der Schulleiter. |
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Kirchliche Feiertage |
Evangelische und katholische Schüler erhalten auf schriftlichen Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme am Gottesdienst oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen. Das gleiche gilt entsprechend für Schüler anderer Glaubensrichtungen. |
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Klassenfahrten |
Klassenfahrten finden meist im 3. Jahrgang oder im 4. Jahrgang statt. |
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21 Lehrkräfte | |
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Kooperation |
Kindertagesstätten |
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Krankheiten |
Wenn Ihr Kind unter dauerhaften Erkrankungen oder Beeinträchtigungen leidet, auf die im allgemeinen Unterricht bez. besonders im Sport- und Schwimmunterricht Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung. Auch Beeinträchtigungen des Gehörs sollten der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer bekannt sein. Ist Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (z. B. Diphtherie, Masern, Gehirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, ansteckende Gelbsucht) oder werden bei ihm Kopfläuse festgestellt, muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Das gilt auch für den Fall, wenn in der Wohngemeinschaft, in der das Kind lebt, eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist. |
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Krankmeldungen |
Krankmeldungen der Kinder sollten bitte bis spätestens 8.10 Uhr persönlich oder telefonisch im Büro gemeldet sein. Bitte lassen sie die schriftliche Krankmeldung ihres Kindes der Klassenlehrerin schnellstmöglich zukommen. Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, werden die Eltern umgehend benachrichtigt und gebeten, ihr Kind abzuholen. Die Notfalltelefonnummer bitte immer aktualisieren!!! |
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Lernmittelausleihe |
Gegen Zahlung eines Entgelts können die meisten Schulbücher von der Schule ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig. |
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Leseförderung |
Antolin - Leseförderung (ab Jahrgang 2) |
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M |
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Mathe-Känguru |
Möglichkeit für an Mathematik interessierte Kinder der 3. und 4. Klassen an einem landesweiten Wettbewerb teilzunehmen. |
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Mathe-Olympiade |
Möglichkeit für an Mathematik interessierte Kinder der 3. und 4. Klassen an einem landesweiten Wettbewerb teilzunehmen. |
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Pädagogische Mitarbeiter |
Zurzeit sind 6 Pädagogische Mitarbeiterinnen an der GS Meinersen beschäftigt. In den Klassen 1 und 2 werden diese Kräfte für die Durchführung des Unterrichts ergänzenden Angebots eingesetzt; darüber hinaus beaufsichtigen sie im Rahmen unseres Vertretungskonzeptes Klassen, deren Lehrerinnen fehlen. |
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Pausen |
Frühstückspause 9:50 - 10:00 Uhr |
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Der Schulelternrat trifft sich regelmäßig um die Interessen der Schüler und Eltern in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zu vertreten. | |
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Schulgarten |
Der Schulgarten bietet unseren Kindern die Möglichkeit, die Natur mit allen Sinnen zu erleben. |
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Schullaufbahn- |
Am Ende der 4. Klasse erhalten die Schüler zusammen mit ihrem Zeugnis eine Schullaufbahnempfehlung, die vorher mit den Eltern besprochen wurde. Grundlage für die Schullaufbahnempfehlung sind der Leistungsstand, die Lernentwicklung, das Sozial- und Arbeitsverhalten und die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Eltern. Die endgültige Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule liegt aber in jedem Fall bei den Eltern. |
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Die Schulordnung ist von Schülern, Lehrern und Eltern und Gästen zu beachten. | |
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Schulpflicht |
Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.September vollenden werden. |
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Schulweg |
Kinder, die nicht in Meinersen wohnen, werden mit dem Bus gebracht. Das Durchfahren bis zum Schulgelände gefährdet die Sicherheit der Schulkinder und ist deshalb nicht gestattet. Eltern und Besucher nutzen den Parkplatz am Sportplatz. |
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Schülerrat |
Die Klassensprecher und Klassensprechervertreter der dritten und vierten Klassen bilden den Schülerrat. Er tagt regelmäßig und setzt sich konstruktiv für die Belange der Schüler ein. |
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Sekretariat |
Im Sekretariat kümmert sich Frau Klose um die Formalien der Schule (Akten, Krankmeldungen, Anmeldungen…). |
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Sportunterricht |
Bitte geben Sie Ihrem Kind zum Sportunterricht entsprechende Kleidung mit (Sportkleidung, Turnschuhe mit heller Sohle). Armbanduhren, Ketten und andere Schmuckstücke müssen vor dem Sportunterricht abgelegt werden. Für abhanden gekommene Gegenstände kann die Schule nur dann die Haftung übernehmen, wenn die Gegenstände vorher beim Sportlehrer abgegeben wurden. |
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Sprechzeiten |
Über den einmal pro Schuljahr stattfindenden Elternsprechtag hinaus haben die Lehrkräfte keine festgelegten Sprechzeiten. Wenn Sie ein Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte mit der betreffenden Lehrkraft einen Termin. Während der Pausen und Unterrichtsstunden sollten keine Unterredungen geführt werden. |
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Unfallversicherung |
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Schulveranstaltungen gegen Unfälle versichert. Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung, um dem Unfallversicherungsverband Mitteilung zu machen. |
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Verlassen des Schulgrundstückes |
Keine Schülerin/ kein Schüler darf während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück ohne Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft verlassen. Bei einem evtl. Unfall besteht dann kein Versicherungsschutz. Das gilt auch bei einem unerlaubten Entfernen vom Klassenverband während Wanderungen bzw. Klassenfahrten. |
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Vertretungskonzept |
Bei Unterrichtsausfall wird die Klasse im Rahmen des Vertretungskonzepts versorgt. |
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VGS |
Eine verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeit der Schulkinder von 8:15 bis 12:55 Uhr ist gewährleistet. |
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Waffenerlass |
Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen und Schülern untersagt, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören u. a. Messer, Schlagringe, Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Verboten ist auch das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. Verboten ist außerdem das Mitbringen von Streichhölzern oder Feuerzeugen. |
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Wertgegenstände |
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Handys usw.) in die Schule mitbringen. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass diese Gegenstände in der Schule nicht versichert sind und somit bei Abhandenkommen nicht ersetzt werden. Wir bitten alle Eltern, dies zu beachten. |
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Witterungsbedingter |
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall (Sturmgefahr, Glatteis etc.) wird zeitnah auf der Internetseite www.vmz-niedersachsen.de und morgens zwischen 6.00 und 8.00 Uhr über den Rundfunk bekannt gegeben. Ob der Unterricht ausfällt, entscheidet der Landkreis. Die öffentlichen Busse stellen in der gefährdeten Zeit die Beförderung ein. Bei einem generellen Schulausfall gewährleisten die Schulen für Schülerinnen und Schüler, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, die Betreuung. Grundsätzlich gilt, dass Eltern von Kindern bis zur 10. Klasse, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtzeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, kann die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheiden. Eine Beaufsichtigung der Schüler wird jedoch bis zum Verlassen der Schule sichergestellt. |
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Zensuren/ Zeugnisse |
Die Kinder der 1. Klasse erhalten erstmalig zum Ende des 1. Schuljahres ein Zeugnis in Berichtsform. Auch die Zeugnisse des 2. Schuljahres werden in Berichtsform erteilt. Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen erhalten Zensurenzeugnisse. Die Zensur in einem Fach, das nur halbjährlich, also nur im 1. oder 2. Halbjahr erteilt wird, gilt für das gesamte Schuljahr. Die Zensur ist also am Ende des 3. und 4. Schuljahres versetzungswirksam. |
